Ich habe die Kassenzulassung für Verhaltens-therapie bei Erwachsenen durch die Kassenärztliche Vereinigung Stuttgart.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die verhaltenstherapeutische Behandlung. Der erforderliche Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung wird nach den ersten Terminen gestellt. Für die Abrechnung mit der Gesetzlichen Krankenversicherung ist es notwendig, dass Sie in jedem Quartal Ihre Versichertenkarte zum Einlesen vorlegen. Ein Überweisungsschein ist nicht notwendig.

Bei privaten Krankenversicherungen gelten die individuellen Bestimmungen Ihres Versicherungsvertrages. Um diese abzuklären, nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt zu Ihrer privaten Versicherung auf.

Zunächst wird ein Termin für eine Psycho-therapeutische Sprechstunde, entsprechend der seit dem 01. April 2017 geltenden Psychotherapie-Richtlinien, vereinbart.
Die Sprechstunde (1-3 Termine à 50 Minuten) dient der Abklärung, ob eine Psychotherapie notwendig und sinnvoll ist. Der Termin in der Sprechstunde ist aber nicht mit einem freien Therapieplatz gleichzusetzen, gleichzeitig aber auch Voraussetzung für eine Behandlung bei mir.

Sprechstundentermine biete ich nur nach Absprache an.